Der Generalstaatsanwalt der Ukraine, Ruslan Krawtschenko, hat eine öffentliche Erklärung abgegeben, in der er ausdrücklich erklärte, dass er angesichts der Ermittlungen des NABU im sogenannten „Karthago“-Fall nicht beabsichtige, sein Amt auf eigene Initiative zu verlassen. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Berufung auf Ukrinform. Krawtschenko betonte, dass eine Entscheidung über seinen Rücktritt ausschließlich im Rahmen gesetzlicher Verfahren – durch das Team, den Präsidenten oder die Werchowna Rada – getroffen werden kann. „Es gibt gesetzliche Verfahren. Ich halte mich nicht an das Amt und werde es nie tun. Das ist eine Entscheidung des Teams, des Präsidenten oder der Werchowna Rada. Eine solche Entscheidung meinerseits gibt es derzeit nicht“, erklärte der Generalstaatsanwalt gegenüber Journalisten.

Hintergrund des „Karthago“-Falles und die Position Krawtschenkos

Die Erklärung erfolgte vor dem Hintergrund, dass das Nationale Antikorruptionsbüro und die Sonderantikorruptionsstaatsanwaltschaft Details einer Spezialoperation namens „Karthago“ offenlegten, die sich auf die sogenannte „Schutzkuppel“ über illegale Callcenter und die Legalisierung von Vermögen bezieht, das aus deren Tätigkeit stammt. Am Vortag hatte Krawtschenko bereits die Erwähnungen seiner Person auf den NABU-Aufnahmen und die Vorwürfe einer möglichen Beteiligung an der Schutzkuppel über betrügerische Callcenter kommentiert. Der Generalstaatsanwalt wies diese Behauptungen zurück und bestritt zudem einen Zusammenhang mit einem Geldtresor, Familienreisen, dem Kauf eines Laptops und der Renovierung eines Hauses in Kosyne.

„Das Gericht hat das letzte Wort, nicht der Ermittler“

Den zentralen Akzent in seiner Rede setzte Krawtschenko darauf, dass in der Ukraine Fragen der Verantwortlichkeit streng im Rahmen des Gesetzes zu klären seien. „Das Gericht hat das letzte Wort, nicht der Ermittler oder der Untersuchungsrichter“, betonte er und grenmte damit die Rolle der Ermittlungsorgane von der abschließenden rechtlichen Bewertung ab. Der Generalstaatsanwalt fügte hinzu, dass er Antworten auf die Fragen habe, die ihm im Zusammenhang mit dem Fall gestellt wurden, insbesondere zu seiner familiären und finanziellen Lage sowie zu seinen eigenen Ausgaben. Dabei ergänzte er: „Aber wenn Sie denken, dass ich einen Rücktritt beantragen muss – das ist Ihre Meinung“.

Widersprüchliche Angaben

Zwischen der Position der Ermittlungsorgane und den Aussagen des Generalstaatsanwalts selbst besteht eine erhebliche Lücke. Einerseits haben das NABU und die SAP Details der Spezialoperation „Karthago“ offengelegt, im Rahmen derer, den Ermittlungen zufolge, Erwähnungen Krawtschenkos auf den Aufnahmen sowie Fragen im Zusammenhang mit Finanztransaktionen und Vermögen eine Rolle spielen. Andererseits weist Krawtschenko selbst alle Vorwürfe entschieden zurück, bestritt einen Zusammenhang mit dem Tresor, den Familienreisen und der Hausrenovierung und betonte, dass nur das Gericht eine abschließende Bewertung vornehmen könne. Somit vertreten beide Seiten derzeit gegensätzliche Narrative: Die Ermittlung wertet die Materialien als Grundlage für die Fortführung des Verfahrens, während der Generalstaatsanwalt sie als unbewiesene Behauptungen betrachtet, die vor einer Gerichtsentscheidung keiner öffentlichen Bewertung unterzogen werden dürfen.

Politische Folgen und nächste Schritte

Die Erklärung Krawtschenkos hat de facto den Status quo fixiert: Der Generalstaatsanwalt bleibt im Amt und leitet keinen eigenen Rücktritt ein. Das bedeutet, dass die Entscheidung über seine Zukunft von der politischen Willensbildung der Führung des Landes und der Position der Werchowna Rada abhängen wird. In einer Situation, in der der „Karthago“-Fall noch im Stadium der Offenlegung von Details ist, werden alle weiteren Schritte der Ermittlung oder Aussagen Krawtschenkos im Kontext des Ringens um Legitimität und Vertrauen in die Antikorruptionsinstitutionen der Ukraine betrachtet werden.