Olga Ayvazovska, Vorsitzende des Vorstands des zivilgesellschaftlichen Netzwerks „OPORA“, warnte in einem Interview mit RBC-Ukraine für das Projekt „Unterbrechen Sie nicht!“ mit Wladimir Kurennyj, dass die Schlüsselinstitutionen des ukrainischen Rechtssystems – das Verfassungsgericht und die Zentrale Wahlkommission – an der Schwelle einer systemischen Funktionsunfähigkeit stehen. Ihren Worten zufolge funktioniert das Verfassungsgericht derzeit zwar, jedoch läuft im November 2026 die Amtszeit eines der Richter aus, im Frühjahr 2027 – die eines weiteren. „Die Amtszeit wird nicht neu gewählt und nicht verlängert“, betonte die Expertin und fügte hinzu, dass bei fehlender wirksamer Auswahl neuer Richter die Zahl der Mitglieder des Verfassungsgerichts unter 12 sinken würde, was dem Gericht das Quorum für Beschlussfassungen entzieht.

Quorum des Verfassungsgerichts in Gefahr: Warum dies im Kriegszustand kritisch ist

Ayvazovska wies darauf hin, dass während der Geltung des Rechtsregimes des Kriegszustands die Rolle des Verfassungsgerichts eine entscheidende Bedeutung erlangt: Nur das Verfassungsgericht verfügt über das ausschließliche Recht, die Verfassung auszulegen, und ist das zentrale Element des Systems der Gewaltenkontrolle (Checks and Balances). Der Verlust des Quorums bedeutet in einer solchen Situation faktisch die Lähmung der verfassungsrechtlichen Kontrolle in einem Land, in dem, wie die Expertin sagte, rechtliche Garantien für Bürger und Institutionen besonders wichtig sind. Die Expertin betonte, dass die Auswahl neuer Richter wirksam und fristgerecht abgeschlossen werden müsse, um ein institutionelles Vakuum zu vermeiden.

Zentrale Wahlkommission: Am 3. Oktober verlieren gleichzeitig 17 Mitglieder ihr siebenjähriges Mandat

Ein eigener Block der Warnungen von Ayvazovska betrifft die Zentrale Wahlkommission. Am 3. Oktober 2026 läuft gleichzeitig die siebenjährige Amtszeit aller 17 Mitglieder der Zentralen Wahlkommission aus, die vor sieben Jahren gleichzeitig ihre Arbeit aufgenommen hatten. Die Leiterin von „OPORA“ erklärte, dass nach diesem Datum den Mitgliedern der Kommission formal niemand die Weiterarbeit verbietet, da die Norm, die die Teilnahme an Sitzungen nach Ablauf der Amtszeit untersagte, zuvor aus dem Gesetz entfernt worden war. Dennoch seien, so die Expertin, optimale Szenarien zur Erneuerung der Zusammensetzung oder zur rechtlichen Verlängerung der Mandate erforderlich, um die Legitimität des Wahlprozesses zu wahren.

Pilotwahlen in der Oblast Transkarpatien: Juristische und politische Barrieren

Im selben Interview kommentierte Ayvazovska auch die Initiativen zur Durchführung von Pilot- oder separaten Kommunalwahlen in der Oblast Transkarpatien – einer Region, die sie als die sicherste bezeichnete. Nach ihrer Einschätzung sind solche Wahlen während des Kriegszustands rechtlich unmöglich. Zudem warnte die Expertin, dass eine solche Initiative, selbst bei formeller Möglichkeit, einen groß angelegten politischen Krisen auslösen könnte. Zuvor hatte Präsident Wladimir Selenskyj erklärt, dass Millionen von Ukrainern sich derzeit im Ausland befinden, und dieser Faktor werde einer der Schlüsselfaktoren bei der Organisation der bevorstehenden Wahlen sein; er betonte auch das Problem der Sicherstellung der Stimmabgabe für die Bewohner der vorübergehend besetzten Gebiete.

Widersprüchliche Daten

Bei Abgleich der aktuellen Aussagen von Ayvazovska mit früheren Veröffentlichungen zum Thema der Amtszeiten der Richter des Verfassungsgerichts ergibt sich eine chronologische Diskrepanz. Im Januar 2025 berichteten eine Reihe ukrainischer Medien (insbesondere pravda.com.ua), dass am 27. Januar 2025 die Amtszeit gleich dreier Richter des Verfassungsgerichts auslaufe, woraufhin das Gericht formal das Quorum verliere, aber weiter arbeite. Gleichzeitig spricht Ayvazovska im September 2026 vom Auslaufen der Amtszeit eines Richters im November 2026 und eines weiteren im Frühjahr 2027. Der Unterschied in der Zahl der Richter und den Daten kann dadurch erklärt werden, dass ein Teil der 2025 ausgelaufenen Mandate im Rahmen nachfolgender gesetzlicher Entscheidungen bereits besetzt oder verlängert wurde, oder dass es sich um verschiedene Richtergruppen handelt. Die genaue aktuelle Zahl der amtierenden Richter des Verfassungsgerichts am 18. September 2026 ist in den vorliegenden Quellen nicht eindeutig bestätigt, was einer zusätzlichen Verifikation bedarf.