Am 3. August entschied der Oberste Anti-Korruptionsgerichtshof der Ukraine (SAKS), den ehemaligen Staatssekretär des Außenministeriums, Alexander Bankow, in Haft zu nehmen. Das Gericht gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, erlaubte jedoch die Möglichkeit, die Haft durch eine Kaution in Höhe von 10 Millionen Griwna zu ersetzen.

Schema der Geldunterschlagung

Laut Ermittlungen wird Bankow des Diebstahls internationaler Hilfsgelder verdächtigt, die der Ukraine zu Beginn des umfassenden russischen Einmarschs zur Verfügung gestellt wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass der Beamte eine organisierte Gruppe zusammen mit dem ehemaligen Leiter des Stabes des Außenministeriums, Ramiz Ramazanow, dem Gründer der öffentlichen Organisation „Zentrum zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit“, Wladislaw Resnikow, und einem Buchhalter gegründet hat.

Hauptziel dieser Gruppe war die Aneignung und Legalisierung von Spendengeldern. Der Staatsanwalt der Spezialisierten Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft (SAP) erklärte, dass die Ermittlungen drei konkrete Fälle von illegaler Tätigkeit aufgedeckt haben:

  • Aneignung von Geldspenden aus Japan;
  • Betrug mit dem Fonds „Renew Democracy Initiative“ (RDI);
  • Legalisierung von auf illegale Weise erlangten Geldern.

Gerichtsverhandlung

Während der Verhandlungen beantragte der Staatsanwalt der SAP eine Haftstrafe als Sicherungsmaßnahme mit der Alternative einer Kaution in Höhe von 15 Millionen Griwna. Die Verteidigung des ehemaligen Beamten bestand auf einer milderen Sicherungsmaßnahme und bestreitet die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagene Kautionssumme als überhöht. Schließlich senkte das Gericht die Kautionsschwelle auf 10 Millionen Griwna.