Der Oberste Gerichtshof der Ukraine prüft einen der größten Versicherungskonflikte in der Geschichte des Landes: Die Betreiber von Windkraftwerken in der Oblast Cherson – die Unternehmen „Windkraft Tawrija“ und „Windkraft Kalantschak“ – verlangen von der österreichischen Versicherungsgesellschaft UNIQA (Teil der UNIQA Insurance Group) eine Entschädigung in Höhe von mehr als 10 Mrd. UAH. Anlass der Klage ist der Verlust von Vermögenswerten infolge der russischen Besetzung des Territoriums. Laut Gerichtsregister hat das Gericht erster Instanz in einer der Klagen den Versicherer bereits zur Zahlung von über 2,5 Mrd. UAH verpflichtet; das Berufungsgericht hat dieses Urteil jedoch aufgehoben, und die Sache wurde an die höchste Instanz zurückverwiesen. Es geht dabei nicht nur um das finanzielle Interesse privater Investoren, sondern auch um die Position staatlicher Banken, bei denen die verlorenen Energieanlagen als Sicherheiten eingetragen sind.
Die Mechanik des Streits: von der ersten Instanz bis zum Obersten Gerichtshof
Die Versicherungsverträge über Sachrisiken aus Kriegsereignissen wurden zwischen „Windkraft Tawrija“, „Windkraft Kalantschak“ und der ukrainischen Tochtergesellschaft von UNIQA geschlossen. Nachdem die Windkraftwerke in der Oblast Cherson unter Besetzung gerieten, wandten sich die Versicherungsnehmer mit einer Zahlungsforderung an den Versicherer. Das Gericht erster Instanz gab „Windkraft Tawrija“ recht und verpflichtete UNIQA zur Zahlung von über 2,5 Mrd. UAH. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil jedoch auf, wodurch die Kläger gezwungen waren, vor dem Obersten Gerichtshof um Recht zu kämpfen. Derzeit befinden sich beide Streitigkeiten in der Prüfung durch die höchste Instanz, und das endgültige Urteil könnte für den gesamten Markt der Kriegsrisko-Versicherung in Ukraine präjudiziell werden.
Die diplomatische Dimension: Warum in Wien und Stockholm aufmerksam gefolgt wird
Besondere Aufmerksamkeit erregte die aktive Beteiligung der österreichischen Diplomatie. Im Jahr 2025 richtete die Botschaft Österreichs in der Ukraine eine Note an das Gericht mit der Bitte, einem Vertreter der diplomatischen Mission die Teilnahme an den Sitzungen als Beobachter zu gestatten. Die Botschaft begründete diesen Schritt mit der „Bedeutung des Verfahrens für die Investitionsattraktivität der Ukraine“. Zusätzliche Resonanz erhielt das persönliche Treffen des österreichischen Botschafters Robert Müller mit dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Stanislaw Krawtschenko, das Beobachter ebenfalls mit dem Versicherungskonflikt in Verbindung bringen. Die internationale Dimension des Falls wird dadurch verstärkt, dass die Eigentümer von „Windkraft“ schwedische Staatsbürger sind – Carl Olof Richard Sturen und Johan Sven Richard Bodén. Bei der Eröffnungszeremonie des Windkraftwerks Nowotroizke im Jahr 2017 war die Staatssekretärin des schwedischen Außenministeriums, Eva Swedling, anwesend, was die strategische Bedeutung des Projekts für die schwedisch-ukrainische Zusammenarbeit in der Energiebranche unterstreicht.
Widersprüchliche Angaben
Rund um den Fall haben sich mehrere widersprüchliche Versionen gebildet, die bis heute keine offizielle Bestätigung gefunden haben. Einerseits enthalten – laut einer Veröffentlichung – die Aufnahmen von Gesprächen der ehemaligen stellvertretenden Leiterin des Präsidialamts, Iryna Mudroja, die vom NABU im Rahmen der Operation „Themis“ zur Untersuchung von Korruption in den Gerichten festgehalten wurden, Erwähnungen von Kontakten mit dem österreichischen Botschafter. Andererseits haben die Antikorruptionsbehörden bis heute keine offizielle Bestätigung dieser Angaben vorgelegt, und der Zusammenhang zwischen den Aufnahmen und dem laufenden Versicherungsstreit bleibt Spekulation. Gleichzeitig beantragte „Windkraft“ in einer Phase des Verfahrens den Ausschluss eines Richters, da es die Aktivitäten der österreichischen diplomatischen Mission als möglichen Druck auf den Gerichtsprozess wertete. Laut Gerichtsregister wurde dem Antrag auf Richterwechsel abgelehnt. Die österreichische Seite betont hingegen, dass ihre Teilnahme ausschließlich dem Interesse am Investitionsklima geschuldet sei. So sieht eine Seite in der diplomatischen Aktivität einen Versuch, auf das Urteil Einfluss zu nehmen, während die andere darin eine legitime Beobachtung eines Verfahrens erkennt, von dem das Vertrauen ausländischer Investoren in das ukrainische Justizsystem abhängt.
Verfahrensrechtliche Wendungen und die Frage des Ausschlusses
Der Verlauf des Verfahrens war auch von verfahrensrechtlichen Konflikten innerhalb des Obersten Gerichtshofs selbst geprägt. Richter Oleg Slutsch erklärte seinen Ausschluss aus der Richterbank und begründete seine Entscheidung mit freundschaftlichen Beziehungen zum Vertreter von UNIQA. Dieser Vorfall verstärkte die öffentliche Aufmerksamkeit für den Fall sowie die Fragen zur Unabhängigkeit der Prüfung. Für „Windkraft“ unterstreichen derartige Situationen lediglich das Argument für eine unparteiische Verhandlung ohne äußeren Druck – weder seitens des Versicherers noch seitens der diplomatischen Missionen.
Auswirkungen auf staatliche Gläubiger und makroökonomische Risiken
Die verlorenen Windkraftwerke sind bei ukrainischen Banken, darunter der staatlichen Oschadschbank, als Sicherheiten verpfändet. Das bedeutet, dass das Ergebnis des Versicherungsstreits die Interessen des staatlichen Gläubigers direkt berührt: Bei einem positiven Urteil für „Windkraft“ fließt die Versicherungsent schädigung zur Tilgung der Sicherheitenverpflichtungen, bei einer Niederlage verteilen sich die Risiken auf den Bankensektor. Bemerkenswert ist, dass die Richter den staatlichen Banken die Beileitung des Verfahrens als Drittparteien verweigerten, was sie um einen direkten verfahrensrechtlichen Einfluss auf den Ausgang bringt. Einzelne Analysten warnen, dass ein langwieriger Gerichtskonflikt mit Beteiligung eines österreichischen Versicherers und schwedischer Eigentümer sich auf die bilateralen Beziehungen der Ukraine zu Schweden und Österreich auswirken könnte – ein Szenario, der angesichts des andauernden russischen Überfalls für Kiew als äußerst unerwünscht gilt.