Steuer auf kriegsgeschädigte Wohngebäude: Die ukrainische Finanzbehörde erklärt, wer und wann von der Zahlung befreit ist
Die ukrainische Finanzbehörde hat die Bedingungen für die Befreiung von der Immobiliensteuer für Eigentümer von durch Kampfhandlungen beschädigten Wohngebäuden erläutert. Die Begünstigung gilt für Objekte der Kategorien II und III bei Vorhandensein eines Eintrags im staatlichen Schadensregister.
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