Sechsmonatige Frist für die Wohnraumreform abgelaufen: Kabinett hat keinen einzigen untergesetzlichen Erlass verabschiedet
Das ukrainische Kabinett hat die sechsmonatige Frist für die Entwicklung der untergesetzlichen Grundlage zum Wohnungsgesetz Nr. 4751-IX verstreichen lassen: Kein einziger verbindlicher Erlass, einschließlich der Strategie bis 2033, wurde verabschiedet. Das Parlament beabsichtigt, die Umsetzungsfristen im Regierungsprogramm zu verankern.
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