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Eine lächelnde ältere Frau hält einen Stapel Banknoten – Illustration zur Meldung über die sechsmonatige Pensionsvorauszahlung bei Auslandsaufenthalt

Rente sechs Monate im Voraus: Juristin nennt die einzige Bedingung, unter der ukrainische Rentner beim Auslandszug einen Vorschuss erhalten

Wirtschaft 12.09.2026, 07:07
Die Anwältin Olga Homitsch erklärte, dass ein Rentner in der Ukraine eine Zahlung für sechs Monate im Voraus nur bei offizieller Abmeldung vom Melderegister und Formalisierung des Auszugs zum dauerhaften Aufenthalt im Ausland erhalten kann. Bei faktischem Wohnen im Ausland ohne Abmeldung steht ein solcher Vorschuss nicht zu.
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