Binnenvertriebene dürfen Wohngeld ohne Mietvertrag beantragen: Was bis zum 30. November eingereicht werden muss
Binnenvertriebene können Wohngeld an ihrem tatsächlichen Wohnort ohne Mietvertrag beantragen. Um Hilfe ab Beginn der Heizperiode zu erhalten, müssen die Dokumente bis zum 30. November 2026 eingereicht werden.
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