Der chinesische Drohnenhersteller DJI hat in seinem mehrjährigen Streit mit den US-Regulierungsbehörden einen teilweisen Erfolg erzielt. Wie Tom's Hardware berichtet, erklärte ein US-Berufungsgericht am vergangenen Freitag die Argumente des erstinstanzlichen Gerichts, die der Einstufung des Unternehmens als mit dem chinesischen Verteidigungssektor verbundenen Grundlage bildeten, für unzureichend. Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund, dass DJI seit Oktober 2022 auf der 1260H-Liste des US-Verteidigungsministeriums geführt wird und die FCC seit Dezember 2025 die Einfuhr neuer Drohnenmodelle des Unternehmens auf den US-Markt verboten hat.

Gericht zweifelt an der Begründung der Aufnahme

Nach Einschätzung der dreiköpfigen Richterkollegie hat der Richter in der Vorinstanz die Entscheidung der Regierungsbehörde faktisch gestützt, ohne sich mit dem geheim gehaltenen Teil des Berichts vertraut zu machen, in dem die Argumente für die entsprechende Einstufung dargelegt wurden. Wie Richter Bradley Garcia hervorhob, enthält der öffentliche Teil des Pentagon-Berichts vom Dezember 2024 lediglich die Formulierung „DJI unterstützt die chinesische Verteidigungsindustrie', während der gesamte nachfolgende Text geschwärzt ist und in offenen Quellen nicht verfügbar ist. Dies beraube, so das Gericht, die Argumente der Behörde der gebotenen Begründung.

Verfahrensfehler in der ersten Instanz

Die Kollegie wies darauf hin, dass der Bezirksrichter Paul Friedman, der im September 2025 eine Entscheidung gegen DJI gefasst hatte, nie mit dem geheim gehaltenen Teil des Pentagon-Berichts vertraut gemacht wurde. Seine Position stützte sich auf andere Aktenmaterialien, was nach Auffassung des Berufungsgerichts die Grundsätze der fairen Justizarbeit in den USA verletzt. Dennoch wurde die Berufung von DJI aus anderen Gründen abgewiesen, was das Unternehmen zwingt, bis zur abschließenden erneuten Prüfung durch das erstinstanzliche Gericht auf der „Blacklist' zu verbleiben.

Marktdominanz und Unterstützung Peking

Gegen DJI sprach ihre dominierende Stellung auf dem Weltmarkt: Nach den dem Gericht vorliegenden Daten belegt das Unternehmen rund 70 % des weltweiten Drohnenmarkts, im Consumer-Segment erreicht dieser Anteil 90 %. Der Verlust von Aufträgen mit US-Behörden werde, so das Gericht, das Geschäft in weltweiten Maßstab nicht wesentlich beeinträchtigen können. Gleichzeitig stützte die Kollegie das Argument, dass DJI von den chinesischen Behörden in Form von Subventionen und anderen Vergünstigungen unterstützt werde, während die Versuche der Verteidigung, dies zu bestreiten, keine Berücksichtigung fanden.

Neue Argumente des Pentagons und Zölle

Anfang Juni 2026 veröffentlichte das Pentagon eine neue Fassung der 1260H-Liste und begründete die Beibehaltung von DJI mit dessen Verbindungen zum chinesischen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) und zu den chinesischen Sicherheitsbehörden. Das Auftauchen neuer Argumente stelle, so das Berufungsgericht, die Aktualität der Position von DJI in Frage; die Liste von Juni auf dieser Grundlage zu überprüfen, sei das Gericht jedoch nicht gewillt. Parallel dazu ficht das Unternehmen die Entscheidung des US-Präsidenten an, einen 100-prozentigen Einfuhrzoll auf chinesische Drohnen einzuführen, sowie das FCC-Verbot der Einfuhr aller außerhalb der USA hergestellten Geräte, einschließlich bereits zugelassener Modelle mit LiDAR- und Wärmebildsystemen.

Widersprüchliche Angaben

Hier gehen die Versionen der Parteien und der Gerichte auseinander. Auf der einen Seite zweifelte das Berufungsgericht an der Begründetheit der ursprünglichen Einstufung und wies auf Verfahrensfehler hin, was DJI als Erhöhung der Chancen auf Anfechtung des Urteils wertet. Auf der anderen Seite hat das Pentagon im Juni 2026 seine Position mit neuen Argumenten über Verbindungen zum MIIT und zu den Sicherheitsbehörden gestärkt, und das Berufungsgericht selbst hat das Unternehmen aus anderen Gründen auf der Liste belassen und sich geweigert, die Liste von Juni zu überprüfen. Formal ist der Status von DJI also unverändert geblieben, obwohl die rechtlichen Grundlagen dafür erheblich geschwächt wurden.

Was kommt als Nächstes

Nun muss der Bezirksrichter Friedman den geheim gehaltenen Teil des Pentagon-Berichts prüfen; er wird entscheiden, ob die Anwälte von DJI Zugang zu diesen Informationen erhalten. Das Ergebnis der erneuten Prüfung wird bestimmen, ob das Unternehmen auf der 1260H-Liste verbleibt und ob das FCC-Verbot für die Lieferung neuer Drohnenmodelle auf den US-Markt aufgehoben wird.