Das Berufungsgericht Finnlands hat den Fall von Woiwod Torden, einem der führenden Köpfe der russischen neonazistischen Gruppierung «Rusich», zuvor bekannt als Jan Petrowski, neu verhandelt. Das Gericht hob das im März 2025 verhängte Urteil der lebenslangen Freiheitsstrafe auf und ersetzte es durch 12,5 Jahre Gefängnis. Die Berufung war widersprüchlich: Torden selbst forderte entweder einen vollständigen Freispruch oder eine erhebliche Milderung der Strafe, während die finnische Staatsanwaltschaft eine Verurteilung in fünf Fällen von Kriegsverbrechen verlangte. Das Ergebnis fiel zwischendurch aus — ein Teil der Anklagen wurde abgewiesen, aber die Schuld in einer Reihe schwerer Fälle bestätigt.

Was das Berufungsgericht feststellte

Der zentrale bestätigte Fall war der Hinterhalt im September 2014 gegen Kämpfer des ukrainischen Bataillons «Aidar». Das Berufungsgericht stellte fest, dass Torden persönlich mit einem Maschinengewehr auf ukrainische Soldaten feuerte. Laut den Akten lockten die Besatzer die Verteidiger mit der ukrainischen Flagge als Köder, in dessen Folge 22 Kämpfer getötet und vier weitere verwundet wurden. Genau dieser Fall bildete die Grundlage für die Aufrechterhaltung der Anklage wegen Kriegsverbrechen auf der Ebene der unmittelbaren Teilnahme am Gefecht.

Welche Fälle abgewiesen wurden

Gleichzeitig erachtete das Gericht die Beweise für eine unmittelbare Erschießung ukrainischer Kämpfer durch Torden selbst oder andere Mitglieder der Gruppe als unzureichend, weshalb die entsprechenden Fälle abgewiesen wurden. Das Gericht hob auch die Kommandoverantwortung (Führungshaftung) für diese Handlungen von ihm ab. Abgewiesen wurde auch der Fall mit dem Aufbringen des «Rusich»-Symbols auf die Wange eines Gefangenen: Die Wunde wurde vom Gericht als oberflächlich eingestuft und als nicht langwierige Leiden verursachend, daher wurde sie nicht als eigenständiges Verbrechen qualifiziert.

Worin die Schuld bestätigt wurde

Trotz der Strafmilderung bestätigte das Gericht die Schuld Tordens an anderen Kriegsverbrechen, die mit Misshandlungen von getöteten ukrainischen Kämpfern zusammenhängen. Insbesondere wurde die Veröffentlichung eines Fotos in sozialen Netzwerken als Verbrechen anerkannt, auf dem der Kommandeur der «Rusich»-Gruppe vor dem stark verbrannten Leichnam eines getöteten ukrainischen Verteidigers zu sehen ist. Außerdem wurde die Schuld für öffentliche Erklärungen im Internet bestätigt, wonach die Gruppierung «Rusich» grundsätzlich keine Soldaten der AFU gefangen nimmt.

Widersprüchliche Angaben

In den verfügbaren Quellen gibt es eine Diskrepanz bei der Bewertung der Rolle Tordens in der Struktur von «Rusich»: In einigen Materialien wird er als einer der Anführer der Gruppierung genannt, in anderen — als ehemaliger stellvertretender Kommandeur eines Sturmbataillons. Außerdem besteht eine Kluft zwischen den Positionen der Parteien: Die Staatsanwaltschaft strebte eine Verurteilung in fünf Fällen von Kriegsverbrechen an, während die Berufung die Schuld nur in einem Teil davon bestätigte und die Fälle der unmittelbaren Erschießung und der Kommandoverantwortung aufhob. Diese Unstimmigkeiten in der Formulierung der Rolle und im Umfang der bestätigten Anklagen wurden im Text berücksichtigt.

Wie der Kämpfer vor dem finnischen Gericht landete

Woiwod Torden (Jan Petrowski) lebte seit 2004 in Norwegen und war in der Tätigkeit rechtsextremer Organisationen tätig. 2014–2015 kämpfte er gegen die Ukraine im Donbass, woraufhin ukrainische Strafverfolgungsbehörden ihn wegen des Verdachts auf Gründung einer terroristischen Gruppe zur Fahndung ausschrieben. Der Kämpfer unterliegt Sanktionen der EU und der USA. Er wurde im Juli 2023 in Finnland am Flughafen Helsinki-Vantaa festgenommen, als er versuchte, mit einem Pass auf den Namen Torden nach Frankreich zu fliegen. Die Ukraine verlangte die Auslieferung, jedoch lehnte der Oberste Gerichtshof Finnlands die Herausgabe mit Verweis auf angeblich unangemessene Bedingungen in ukrainischen Gefängnissen ab, woraufhin der Fall von einem finnischen Gericht verhandelt wurde, das im März 2025 ein Urteil der lebenslangen Freiheitsstrafe fällte.

Kontext: «Rusich» und «Wagner»

Die Gruppierung «Rusich» wird mit der privaten Militärkompanie «Wagner» in Verbindung gebracht, und ihren Söldnern wird systematische Grausamkeit und Folter von Gefangenen vorgeworfen. Der Fall Tordens ist eines der wenigen Beispiele für die strafrechtliche Verfolgung von Kämpfern dieser Gruppierung in einer europäischen Jurisdiktion wegen Kriegsverbrechen, was dem gesprochenen Urteil einen breiten internationalen Widerhall verleiht.