Die Geldversorgung während der Behandlung und Rehabilitation bleibt eines der sensibelsten Themen für Angehörige der Streitkräfte und ihre Familien. Am 22. August 2026 wurde der von Präsident Wolodymyr Selenskyj unterzeichnete Gesetzesentwurf Nr. 4954-IX der Werchowna Rada zurückgegeben. Er sichert das Recht von Militärpersonal, Veteranen und befreiten Kriegsgefangenen auf angemessene medizinische Versorgung, Rehabilitation und Prothesenversorgung zu. Dies teilte die Presseabteilung des ukrainischen Verteidigungsministeriums mit, auf die sich RBC-Ukraine beruft.
Was sich bei der Erhaltung der Leistungen ändert
Die zentrale Neuerung besteht darin, dass ukrainischem Militärpersonal die Zahlung der Geldversorgung (GV) für die gesamte Dauer der Behandlung oder Rehabilitation in stationären Einrichtungen erhalten bleibt. Das Ministerium betont, dass diese Regelung auch für Behandlungen in Gesundheitseinrichtungen ausländischer Staaten gilt. Bisher war bei einer Behandlungsdauer von mehr als vier Monaten ein separates Gutachten der militärärztlichen Kommission über die Notwendigkeit einer Langzeitbehandlung erforderlich, um die Zahlung zu verlängern.
Widersprüchliche Angaben
Die offizielle Darstellung des Dokuments spricht von der Erhaltung der Leistungen „für den gesamten Zeitraum“ der Behandlung, doch der Gesetzestext selbst und die Erläuterungen des Verteidigungsministeriums enthalten erhebliche Einschränkungen. Erstens beschränkt die Behandlungsdauer das Recht auf Erhaltung der GV nur auf 12 Monate und auf den vom Kabinett der Ministerien festgelegten Grundlagen. Zweitens warnt die Behörde ausdrücklich, dass dies nicht die automatische Erhaltung aller zusätzlichen Leistungen und Vergütungen bedeutet – deren Gewährung wird durch einen separaten Beschluss des Kabinetts der Ministerien geregelt, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Gesetzes noch nicht verabschiedet wurde. Somit ergeben die vereinfachte Formulierung „Leistungen für die gesamte Dauer“ und die tatsächliche rechtliche Konstruktion, die auf künftige Regierungsakte verweist, zwei unterschiedliche Bilder, die wichtig voneinander zu unterscheiden sind.
Militärärztliche Kommission: Was nicht aufgehoben wird
Die Pflicht zur Teilnahme an der militärärztlichen Kommission (MAK) bleibt bestehen. Nach der Behandlung, jedoch spätestens 12 Monate nach deren Beginn, muss das Militärpersonal einen Gesundheitscheck zur Feststellung der Eignung für den Militärdienst absolvieren. Wenn die Behandlung länger als 12 Monate dauert, wird die erneute Untersuchung durch die MAK mindestens alle vier Monate in der vom Kabinett der Ministerien festgelegten Ordnung durchgeführt. Das bedeutet, dass auch bei dem neuen Mechanismus zur Erhaltung der GV der Status des Militärpersonals und sein Anspruch auf Leistungen regelmäßig überprüft werden.
Ernährung, Rehabilitation und kostenlose Prothesenversorgung
Das Gesetz führt außerdem eine verbesserte Ernährung während der Behandlung und Rehabilitation in Gesundheitseinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen ein. Das Ministerium garantiert, dass Behandlung und Rehabilitation zu gleichen Bedingungen aus Mitteln des Staatshaushalts finanziert werden. Darüber hinaus müssen bestimmte Kategorien von Verteidigern kostenlos, aus dem Staatshaushalt, mit hochfunktionalen Prothesen und/oder Orthesen versorgt werden. Das Gesetz Nr. 4954-IX bringt entsprechende Änderungen in eine Reihe anderer Rechtsakte ein.