Gesetz Nr. 4954-IX: Militärpersonal behält seine Geldversorgung während des gesamten stationären Behandlungs- und Rehabilitationszeitraums
Die Werchowna Rada hat das von Selenskyj unterzeichnete Gesetz Nr. 4954-IX erhalten: Die Geldversorgung des Militärpersonals wird für den gesamten Zeitraum der stationären Behandlung und Rehabilitation, einschließlich der Behandlung im Ausland, mit Einschränkungen hinsichtlich der militärärztlichen Kommission und der Zusatzleistungen erhalten bleiben.
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