Der 19. August 2026 wurde zu einem bedeutenden Tag für das ukrainische Sozialschutssystem. Das Parlament der Ukraine (Werchowna Rada) hat den Gesetzentwurf Nr. 14191 in erster Lesung unterstützt, der den Ansatz zur finanziellen Absicherung von Familien, die Kinder mit Behinderungen erziehen, sowie von Erwachsenen, die ihre Behinderung im Kindesalter erlitten haben, grundlegend verändert. Das Dokument, das mehrere Lesungen durchlaufen hat und bereits im Juli eine Empfehlung des zuständigen Ausschusses erhalten hat, wird nun zur Realität und verspricht eine mehrfache Erhöhung der Zahlungen sowie die Einführung neuer Unterstützungsmechanismen.

Mehrfache Erhöhung der finanziellen Garantien

Die Schlüsseländerung, die der Gesetzentwurf einführt, ist die Überarbeitung der Basisbeträge für Zahlungen. Während Familien zuvor auf Summen im Bereich von 3.000 bis 8.000 Hrywnja hoffen konnten, sieht das neue System monatliche Zahlungen von 20.000 bis 71.000 Hrywnja vor. Diese Änderung zielt darauf ab, dass die reale Kaufkraft der Mittel die steigenden Kosten für Rehabilitation, Pflege und Medikamente decken kann. Das Ausmaß der Unterstützung wird nun an einen Basisbetrag gekoppelt, der ab 2027 jährlich im Gesetz über den Staatshaushalt festgelegt wird, wobei jedoch eine strenge Untergrenze festgelegt ist – die Summe darf im Basisberechnungssatz nicht weniger als 4.000 Hrywnja betragen.

Neue Zuschläge und spezialisierte Hilfe

Der Gesetzentwurf schreibt detailliert Zuschläge in Abhängigkeit vom Grad des Verlustes der Arbeitsfähigkeit vor. Für Kinder mit einer Behinderung der Gruppe I, Untergruppe A (vollständige Unfähigkeit zur Selbstversorgung), ist ein Zuschlag von mindestens 8.000 Hrywnja festgelegt. Für die Untergruppe B (teilweise Fähigkeit zur Selbstversorgung) beträgt die Summe mindestens 4.000 Hrywnja. Besondere Aufmerksamkeit wird Kindern gewidmet, deren Behinderung mit militärischen Handlungen zusammenhängt: Wenn die Beeinträchtigungen durch Verletzungen oder Schäden durch Sprengstoffe verursacht wurden, wird die staatliche Hilfe zusätzlich um 50 % des Grundbetrages erhöht. Darüber hinaus wurde die Beschränkung für den gleichzeitigen Bezug einer Hinterbliebenenrente und einer Sozialhilfeleistung bei Behinderung aufgehoben.

Finanzielle Unabhängigkeit und frühzeitige Intervention

Ein wichtiges Novum ist die Einführung eines Mechanismus der finanziellen Unabhängigkeit für behinderte Waisenkinder. Die Zahlungen werden auf persönliche Konten überwiesen, und ab dem 14. Lebensjahr kann das Kind selbstständig über die angesammelten Mittel verfügen, um ein eigenständiges Leben zu beginnen. Parallel zu den finanziellen Maßnahmen wird eine kombinierte soziale Dienstleistung der Frühintervention eingeführt. Für Familien mit Kindern von der Geburt bis zu vier Jahren werden Spezialisten arbeiten, die bei der sozialen, pädagogischen und medizinischen Anpassung helfen und die Eltern in den Fähigkeiten der Pflege und Entwicklung des Kindes schulen.

Unterstützung für Erwachsene mit Behinderungen seit der Kindheit

Der Gesetzentwurf beschränkt sich nicht nur auf Kinder. Ab 2027 wird der Staat im Laufe von fünf Jahren erhöhte Zahlungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen seit der Kindheit finanzieren. Für die Untergruppe A beträgt der Zuschlag mindestens 8.000 Hrywnja, für die Untergruppe B – 4.000 Hrywnja. Alleinstehende Menschen mit Behinderungen der Gruppe II oder III, die einer ständigen Pflege bedürfen, erhalten einen Zuschlag von mindestens 3.000 Hrywnja. Diese Maßnahmen sollen eine würdige Lebensqualität gewährleisten und die Belastung für die Sozialdienste und Angehörige verringern.