Die ukrainischen Städte füllen sich immer stärker mit E-Scootern, Einradskatern und anderen Mitteln des persönlichen leichten Elektromobilitätstransports. Die Behörde erkennt an: Ein solches Verkehrsmittel ist „günstig, mobil und bequem für kurze Fahrten“, doch seine breite Verbreitung erfordert „klare und verständliche Verkehrsregeln, die die Interessen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen“. Genau diese Aufgabe soll der von Volksdeputierten, darunter Mitgliedern des Ausschusses für Transport und Infrastruktur der Werchowna Rada, entwickelte und vom Ministerium für Wiederaufbau, Infrastruktur und Transport unterstützte Gesetzentwurf Nr. 3023 lösen.
Status des Dokuments im Parlament
Laut Angaben der Pressestelle des Ministeriums, mit denen sich RBC-Ukraine vertraut gemacht hat, hat das Parlament das Dokument bereits am 4. September 2020 in der ersten Lesung – als Grundlage – angenommen. Die für die zweite Lesung erforderliche Vergleichstabelle zum Gesetzentwurf wurde deutlich später – am 23. Juni 2026 – vorgelegt. Damit hat die Initiative einen langen Abstimmungsprozess durchlaufen und kehrt nun wieder auf die Agenda der Werchowna Rada zurück, um in endgültiger Fassung überarbeitet und möglicherweise verabschiedet zu werden.
Was sich für die Nutzer ändert
Die zentrale Neuerung des Gesetzentwurfs ist die Anerkennung des Nutzers des persönlichen leichten Elektromobilitätstransports als vollwertiger Verkehrsteilnehmer. Das Dokument sieht Änderungen in einer Reihe von Gesetzen vor, um die Regulierung der Beziehungen im Bereich der Sicherheit bestimmter Kategorien von Verkehrsteilnehmern – der Nutzer des persönlichen leichten Elektromobilitätstransports, der Radfahrer und der Fußgänger – zu verbessern. Darüber hinaus wird im Kodex der Ukraine über Verwaltungsdelikte (KUPAP) vorgeschlagen, eine Verwaltungsverantwortlichkeit für Verstöße gegen die Verkehrsregeln durch solche Nutzer einzuführen: „Nicht nur die Verhaltensregeln, sondern auch die Verantwortung für deren Verletzung müssen festgelegt werden“, betonte das Ministerium.
Wo gefahren werden darf und was verboten ist
Gemäß dem Text des Dokuments dürfen Nutzer des leichten Elektromobilitätstransports in Richtung des allgemeinen Verkehrsstroms fahren, wobei aus Sicherheitsgründen bestimmte Einschränkungen für Schnellstraßen vorgesehen sind. Der Gehweg bleibt ein Raum mit Vorrang für Fußgänger. Ein eigener Abschnitt ist der sicheren Bedienung gewidmet: Es ist verboten, ein Mobiltelefon oder andere Kommunikationsmittel in der Hand zu halten und zu benutzen; es ist verboten, Passagiere oder Güter zu befördern, wenn dies durch die Konstruktion des Fahrzeugs nicht vorgesehen ist. In der Nacht, bei schlechter Sicht und außerhalb von Ortschaften werden zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung des Fahrzeugs und seines Nutzers festgelegt, damit andere Verkehrsteilnehmer die E-Scooter rechtzeitig wahrnehmen können.
Regeln für Verleihdienste
Ein eigener Block von Änderungen betrifft Unternehmen, die persönlichen leichten Elektromobilitätstransport zur Miete anbieten. Der Gesetzentwurf verpflichtet solche Dienste, eine Reihe von Anforderungen an die Bereitstellung der Technik zur Nutzung zu gewährleisten, und der Nutzer des gemieteten Transports trägt die Verantwortung im Rahmen der festgelegten Regeln. Dies zielt darauf ab, dass Verleihbetreiber sich nicht einen Teil der Verantwortung für den Zustand und den sicheren Betrieb der Technik abnehmen.
Position des Ministeriums
Der Erste Stellvertreter des Ministers Serhij Derkatsch erinnerte daran, dass „E-Scooter und anderer leichter Elektromobilitätstransport bereits ein Teil der städtischen Mobilität geworden sind“. Nach seinen Worten bestehe die Aufgabe des Staates darin, „die Möglichkeit der Menschen, ein solches Verkehrsmittel zu nutzen, nicht einzuschränken, sondern klare Regeln festzulegen, bei denen alle Verkehrsteilnehmer ihre Rechte, Pflichten und Verantwortung verstehen“. Der Beamte betonte, dass dies in erster Linie eine Frage der Sicherheit sei: „Eine klare Regelung wird dazu beitragen, die Fortbewegung in den Städten vorhersehbarer und sicherer zu machen“.