Die Ukraine erwägt die Möglichkeit eines kontrollierten Exports eines Teils des eigenen Erdgases als Instrument zur Wiederherstellung der Investitionsattraktivität der Gasförderbranche. Dies erklärte Wladimir Omeltschenko, Direktor der Energie- und Infrastrukturprogramme des Razumkov-Zentrums, im Sender „Hromadske Radio“ und betonte, dass der zusätzliche Erlös aus dem Verkauf im Ausland den Förderunternehmen ermöglichen werde, Mittel in das Bohren neuer Bohrungen und die Modernisierung der Infrastruktur zu stecken, während der Staat seine Abhängigkeit von teurem Import verringern könne. Der Experte unterstrich dabei eine Grundsatzbedingung: Der Export sei ausschließlich zulässig, wenn die innere Gasbilanz des Landes sich ausgleicht und die Ressourcen für das Überstehen der Heizsaison ausreichen.

Strikte Bindung an die Winterbilanz

Omeltschenko betonte, dass die Entscheidung über die Öffnung des Exports strikt an die Dynamik der Gasbilanz vor Beginn der Heizperiode gebunden bleiben müsse. „Das muss man betrachten, aber nur unter sehr strenger Beobachtung, wie die Bilanz ausfallen wird, damit diese Bilanz diesen Winter nicht gestört wird“, unterstrich der Experte. Nach seinen Worten würden die Steuern aus der Tätigkeit ukrainischer Produzenten im Falle eines Exports in der Ukraine verbleiben, was den fiskalischen Effekt für den Haushalt zusätzlich verstärke. Der Export werde somit nicht als Selbstzweck, sondern als Instrument positioniert, das nur bei Vorhandensein eines überschüssigen inländischen Ressourcenpotenzials funktioniere.

Verluste der privaten Förderung in vier Jahren

Der Experte verknüpft den systematischen Rückgang der privaten Gasförderung mit der Schließung des Gasmarktes nach Beginn der vollen Invasion Russlands im Jahr 2022. Nach Schätzung Omeltschenkos habe die Ukraine in dieser Zeit rund sechs Milliarden Kubikmeter Gas nicht erhalten, da die privaten Unternehmen die wirtschaftlichen Anreize für Investitionen in neue Förderung verloren hätten. „Die privaten Unternehmen haben den Sinn verloren, zu fördern und in ihre eigene Förderung zu investieren, und die Förderung durch private Unternehmen begann deutlich abzunehmen“, erläuterte er. Das Kabinett der Minister hatte zu Beginn der vollen Invasion Nullkontingente für den Export von Erdgas ukrainischer Herkunft eingeführt, was den Exportkanal für einheimisches Rohmaterial faktisch einfroren.

Mechanismus: 15 % der Förderung, Börsenhandel und Lizenzen

Erst kürzlich erschien in der Regierung ein Projekt einer Verordnung, die einen kontrollierten Mechanismus zur Öffnung des Exports vorsieht. Laut Dokument darf das monatliche Exportlimit 15 % der tatsächlichen Förderung des Vormonats nicht überschreiten. Das Gas soll ausschließlich über spezialisierte Börsenhandelsplätze verkauft werden, und exportieren dürfen nur abgestimmte Unternehmen nach Erteilung der entsprechenden Lizenz. Dieser Ansatz soll, so die Absicht des Regulierungsorgans, die Transparenz der Geschäfte gewährleisten, den Abfluss des strategischen Rohstoffs zu unterbewerteten Preisen verhindern und der Branche einen vorhersehbaren, aber begrenzten Absatzkanal bieten.

Positionen der Branche und des Parlaments

Der Direktor der Assoziation der Gasförderunternehmen der Ukraine, Artem Petrenko, äußerte die Überzeugung, dass ein kontrollierter Export zu einem wirksamen Instrument der Unterstützung der Gasförderung im Inland werden könne, indem er den Unternehmen das wirtschaftliche Modell zurückgebe, in dem der Erlös aus den Verkäufen die Kosten für Bohrung und Unterhalt der Bohrungen decke. Zuvor hatte auch der Vorsitzende des Unterausschusses der Werchowna Rada für Energieeinsparung und Energieeffizienz, Serhij Nahornjak, erklärt, dass die Ukraine einen teilweisen Export von Gas der privaten Förderung in Betracht ziehen könne, die Entscheidung müsse jedoch die Interessen des Binnenmarktes und das Bedürfnis der Unternehmen berücksichtigen, eine nachhaltige Ökonomie der Förderung aufrechtzuerhalten. So formiere sich sowohl in der Experten- als auch in der Branchengemeinschaft ein Konsens um die Idee eines begrenzten, regulierten Exports als Bedingung für den Neustart des Investitionszyklus in der Gasförderung.