Angesichts der anhaltenden Drohnenbedrohung in der Ukraine entsteht eine neue Nische auf dem Sicherheitsmarkt – die kleine private Luftabwehr. Kirill Liukow, Leiter der Abteilung für Drohnen Technologien beim Serhij-Prjytula-Fonds, erklärte in einem Interview mit RBC-Ukraine, dass immer mehr private Unternehmen Interesse daran zeigen, ihre Objekte vor Drohnenangriffen zu schützen, wobei der entscheidende Hemmschuh weiterhin die gesetzliche Regelung bleibt. Seiner Ansicht nach hat diese Nische ein volles Existenzrecht, sofern die entsprechenden Normen – vor allem im Hinblick auf den Umgang mit Sprengstoffen, die zur Bekämpfung von Drohnen erforderlich sind – angemessen festgelegt werden.
Rechtsleer und Bedingungen für eine Legalisierung
Liukow betonte, dass die private Luftabwehr bei Vorhandensein interessierter Unternehmen, die bereit sind, solche Systeme zu finanzieren, eine wirtschaftlich sinnvolle Richtung darstellt. Der Experte merkte zudem an, dass auch Zivilisten im Umgang mit Abschussystemen ausgebildet werden können – es geht um unternehmensinterne Sicherheitsdienste oder herangezogene private Strukturen. Die einzige Frage, so seine Formulierung, sei, wie man diesen Prozess rechtlich normalisieren könne. Wenn die Rechtsgrundlage geschaffen werde, habe dieser Ansatz aus Sicht des Experten einen direkten praktischen Sinn.
Ein globaler Trend, keine ukrainische Besonderheit
Wichtig ist, dass Liukow unterstreicht: Das Auftreten der Drohnenbedrohung ist bereits ein globaler Trend im Sicherheitsbereich und keine ausschließlich ukrainische Besonderheit. Früher boten Sicherheitsdienste, die große Veranstaltungen wie Fußballspiele absicherten, nach Vertrag nur einen begrenzten Funktionsumfang an. Nun, so der Experte, müssen sie den Szenariofall berücksichtigen, dass ein kleiner Drohne in den Stadionraum fliegen und explodieren könnte. Dies verändert die Aufgabenarchitektur privater Sicherheitsstrukturen grundlegend, die nun nicht mehr nur den Bodenperimeter, sondern auch den Luftraum über den geschützten Objekten sichern müssen.
Experimentelles Projekt: Mehr als 50 Unternehmen sind bereits dabei
Die Legalisierung der privaten Luftabwehr in der Ukraine entwickelt sich im Laufe des Jahres 2026 schrittweise. Wie zuvor berichtet, haben sich bereits mehr als 50 ukrainische Unternehmen dem experimentellen Projekt der privaten Luftabwehr angeschlossen. Gruppen mehrerer Unternehmen führen Kampfaufgaben unter der Leitung der Luftstreitkräfte der ukrainischen Streitkräfte aus. Somit nehmen private Strukturen in der Praxis bereits an der Luftabwehr teil, doch ihr rechtlicher Status und ihre Befugnisse sind noch nicht in einem vollwertigen Gesetz verankert.
Widersprüchliche Daten
In den vorliegenden Quellen wurden keine direkten Widersprüche in Zahlen oder Daten festgestellt. Allerdings besteht eine inhaltliche Lücke zwischen dem tatsächlichen Stand und der Normierung: Einerseits führen bereits mehr als 50 Unternehmen im Rahmen eines experimentellen Projekts unter der Leitung der Luftstreitkräfte der ukrainischen Streitkräfte Kampfaufgaben aus, das heißt, die private Luftabwehr funktioniert de facto. Andererseits weist der Experte ausdrücklich darauf hin, dass eine gesetzliche Regelung – insbesondere im Bereich des Umgangs mit Sprengstoffen und der Ausbildung von Zivilisten – noch nicht existiert. Das bedeutet, dass die aktuelle Tätigkeit der Unternehmen im Rahmen eines Pilotmechanismus und nicht auf der Grundlage eines dauerhaften Gesetzes erfolgt, was für die Marktteilnehmer eine rechtliche Unsicherheit schafft.