In der Nacht zum 2. September wurden in Kiew im Zuge eines Schusswechsels, in den laut Anwalt Mitarbeiter des SBU und Soldaten des HUR verwickelt waren, drei Soldaten verwundet – zwei schwer und einer leicht. Der Vorfall ereignete sich nach Angaben von Quellen in der Schumski-Straße, in der Nähe des Hauses, in dem der stellvertretende Kommandeur des Russischen Freiwilligenkorps (RDK) Stepan Kaplunow wohnte. Die Umstände des Geschehens schilderte dessen Verteidiger Taras Borowski gegenüber Journalisten; auch RDK-Kommandeur Denis Kapustin gab vor der Presse eine kurze Stellungnahme ab.
Chronologie: von der „Entführung“ am 23. August bis zum Schusswechsel
Laut Anwalt wurden Kaplunow am 23. August in Kiew von Mitarbeitern des SBU mit Gewalt in ein Auto gestopft und in unbekannte Richtung abtransportiert. Borowski verwendet bewusst das Wort „Entführung“ und nicht „Festnahme“, da bei einer Festnahme ein Protokoll erstellt, die Teilnahme eines Anwalts und bei Bedarf eines Dolmetschers sichergestellt werden müsse – was laut seinen Angaben nicht geschehen sei. Vom 23. August bis in die späten Abendstunden des 1. September habe weder er noch die „Kameraden“ Kaplunows gewusst, wo sich sein Mandant befinde: Anfragen an das SBU seien unbeantwortet geblieben, und im Untersuchungsgefängnis des Geheimdienstes sei mitgeteilt worden, dass Kaplunow dort nicht sei. In der Nacht vom 1. auf den 2. September hätten Mitarbeiter des SBU Kaplunow laut Anwalt in seine Wohnung gebracht, um eine dringende Durchsuchung durchzuführen.
Version des Anwalts: außerprozessuale Festnahme und Schüsse
Borowski berichtete, dass am Ort Mitarbeiter des HUR anwesend waren, die Alarm schlugen, woraufhin Kaplunows „Kameraden“ zum Haus begannen zu kommen. Laut seinen Angaben seien die ersten eingetroffenen Gruppen festgenommen worden, und vor dem Treppenhaus seien am 1. September gegen 23:00 Uhr Schüsse gefallen. Später seien Vertreter des HUR am Ort eingetroffen, es kam zu einem verbalen Streit, der laut Anwalt durch Vereinbarungen beigelegt werden konnte: Das SBU verpflichtete sich, Kaplunow und die Festgenommenen freizulassen, die Soldaten des HUR – die Durchfahrt für das SBU-Fahrzeug freizugeben. Danach löste sich die Hauptmasse der HUR-Soldaten auf, während der Anwalt die die ganze Nacht dauernden Ermittlungsmaßnahmen begleitete. Gegen 8:30 Uhr, als das letzte Protokoll der Tatortuntersuchung unterzeichnet werden sollte, begannen Vertreter einer SBU-Spezialeinheit, die „Kameraden“ festzunehmen. Der Verteidiger behauptet, seine Gruppe habe versucht, diese mit bloßen Händen zu schützen, woraufhin die SBU-Mitarbeiter laut seinen Angaben zunächst Warnschüsse abgaben und dann auf die Menschen schossen, in dessen Folge zwei HUR-Mitarbeiter schwer und ein weiterer leicht verwundet wurden. Für die Verwundeten wurde ein Krankenwagen gerufen und sie anschließend ins Krankenhaus eingeliefert.
Stellungnahme von RDK-Kommandeur Denis Kapustin
RDK-Kommandeur Denis Kapustin, der erklärte, bei der Durchsuchung der Wohnung seines Stellvertreters anwesend gewesen zu sein, bestätigte das Vorliegen eines Durchsuchungsprotokolls, wies jedoch darauf hin, dass „in Kaplunows Wohnung keine kompromittierenden Gegenstände gefunden wurden“. Kapustin teilte dabei nicht mit, was seiner Meinung nach das SBU in der Wohnung gesucht habe, und präzisierte auch nicht, wo sich Kaplunow derzeit befinde. Anwalt Borowski antwortete auf die Frage nach dem Aufenthaltsort seines Mandanten, dass ihm dies nicht bekannt sei.
Widersprüchliche Angaben
Die Versionen der Parteien weichen erheblich voneinander ab. Der Anwalt Kaplunows besteht darauf, dass es sich um eine außerprozessuale Festnahme („Entführung“) handle, während die offizielle Version des SBU über ein angeblich vereiteltes Attentat auf Kaplunow nach seiner Einschätzung ein „PR-Manöver“ zur Verschleierung dieser Handlungen gewesen sein könnte: „Er sah aus wie ein Witz.“ Gleichzeitig bestreitet Borowski nicht, dass Kaplunow, der als russischer Staatsbürger seit 2024 in der ukrainischen Armee kämpft, ein Ziel erhöhter Aufmerksamkeit des SBU sein kann, und betont, dass bei begründetem Verdacht alle Handlungen auf legalem Wege erfolgen müssten. Der Verteidiger lässt zudem ohne Beweise die Möglichkeit zu, dass der Geheimdienst versucht haben könnte, „Beweise zu fabrizieren“, und erklärt zugleich, dass er keine Beanstandungen gegen die Arbeit der SBU-Ermittler habe. Damit wird die Tatsache des Schusswechsels und der Verwundung dreier HUR-Soldaten von mehreren Medien bestätigt, während die Motive der Handlungen der Sicherheitskräfte und die Umstände der Schüsse Gegenstand widersprüchlicher Aussagen bleiben.
Reaktion der Ermittler und weitere Schritte
Laut Anwalt begannen nach dem Schusswechsel am Morgen erneut Vertreter des HUR am Ort einzutreffen, woraufhin Mitarbeiter des Staatlichen Ermittlungsbüros (GBR) eintrafen, die Ermittlungsmaßnahmen wegen des Schusswechsels einleiteten. Borowski äußerte zudem sein Unverständnis darüber, was genau die SBU-Mitarbeiter in Kaplunows Wohnung gesucht hätten, da er laut seinen Angaben keine nachvollziehbare Antwort erhalten habe. Die Ergebnisse der Ermittlungsmaßnahmen und die offizielle Position des SBU zu den Umständen des Vorfalls waren zum Zeitpunkt der Erstellung des Materials nicht vollständig offengelegt worden.