Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat ein Dekret unterzeichnet, mit dem Ruslan Kratschenko von der Funktion des Generalstaatsanwalts suspendiert wird. Wie ukrainische Medien unter Verweis auf den Wortlaut des Dokuments berichten, heißt es darin ausdrücklich: „Kratschenko, Ruslan Andrijowytsch, von der Funktion des Generalstaatsanwalts suspendieren“. Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund der hochkarätigen Ermittlungen des NABU und der SAP, die als „Karthago“ bekannt wurden, sowie der Tatsache, dass Kratschenko am 14. September dem NABU-Direktor Semen Krywonos einen Vorwurf unterzeichnete und – nach verfügbaren Angaben – das Land verließ.
Dekret und Rechtsgrundlage
Im Text des Dekrets begründete der Staatschef seine Entscheidung mit einem Verweis auf Teil 2 des Artikels 11 des Gesetzes der Ukraine „Über den Kriegszustand“. Gerade diese Norm verleiht dem Präsidenten die Befugnis, Personen von ihren Funktionen zu suspendieren, deren Ernennung und Entlassung in seine Zuständigkeit fallen oder von ihm genehmigt werden. Die Suspendierung erfolgte demnach nicht über das übliche Abstimmungsverfahren mit der Werchowna Rada, sondern über den besonderen Rechtsmodus des Kriegszustands, was den Prozess erheblich beschleunigt und die Notwendigkeit einer parlamentarischen Abstimmung entfallen lässt.
Die „Karthago“-Affäre und der Bezug zu Kratschenko
Für die Personalentscheidung war die aufsehenerregende Ermittlung des NABU und der Spezialstaatsanwaltschaft zur Korruptionsbekämpfung, bekannt als „Karthago“, der Hintergrund. Den Ermittlungen zufolge soll ein hochrangiger Beamter des Büros des Generalstaatsanwalts betrügerische Callcenter „gedeckt“ haben, die Gelder von Bürgern erbeuteten. Hauptangeklagter des Falls wurde Serhij Kropywa, stellvertretender Leiter der Abteilung für internationale juristische Zusammenarbeit des Büros des Generalstaatsanwalts. Auf den veröffentlichten Aufnahmen erschien auch der Generalstaatsanwalt Ruslan Kratschenko selbst: Nach der Version der Ermittler organisierte Kropywa kurz vor dem geplanten Dienstreise-Abflug des Generalstaatsanwalts nach Spanien den Flug dessen Lebensgefährtin in dasselbe Land.
Rücktritt, Vorwurf gegen Krywonos und Flucht ins Ausland
Die Chronologie der letzten Tage wirkt widersprüchlich. Am 7. September wurde bekannt, dass Kratschenko seinen Rücktritt eingereicht hatte; für eine vollständige Entlassung reichte diese Entscheidung jedoch nicht aus – es bedurfte der Unterstützung der Werchowna Rada. Am 14. September, dem Tag der Unterzeichnung des Suspendierungsdirekts, unterzeichnete Kratschenko überraschend einen Vorwurf gegen den NABU-Direktor Semen Krywonos. Nach verfügbaren Angaben verließ er noch am selben Tag das Gebiet der Ukraine. Die Gesamtheit dieser Schritte – Rücktritt, Vorwurf gegen den Leiter der Antikorruptionsbehörde und die Ausreise ins Ausland – erhöht den Druck auf die Person Kratschenkos und wirft zusätzliche Fragen nach seiner weiteren strafrechtlichen Verantwortung auf.
Widersprüchliche Angaben
In der öffentlichen Darstellung der Ereignisse gibt es eine bemerkenswerte prozessuale Unstimmigkeit. Einerseits reichte Kratschenko am 7. September seinen Rücktritt ein, und nach dem üblichen Verfahren hätte seine Entlassung von der Werchowna Rada bestätigt werden müssen. Andererseits wartete der Präsident am 14. September nicht auf eine Entscheidung des Parlaments, sondern nutzte die besondere Befugnis, die ihm das Gesetz über den Kriegszustand einräumt, und suspendierte ihn direkt per Dekret. Tatsächlich existierten somit parallel zwei Szenarien – „Rücktritt mit Zustimmung der Rada“ und „Suspendierung per Dekret des Präsidenten“ – und das zweite wurde realisiert. Zudem wirft allein die Tatsache, dass Kratschenko am Tag seiner eigenen Suspendierung einen Vorwurf gegen den NABU-Direktor Krywonos unterzeichnete und anschließend ins Ausland reiste, Fragen auf, ob dies ein Schritt im Rahmen der Befugnisse des Generalstaatsanwalts war oder ein Versuch, auf die Ermittlungen Einfluss zu nehmen – was die Beteiligten bislang nicht eindeutig kommentiert haben.
Was weiter
Eine Suspendierung von der Funktion ist nicht gleichbedeutend mit einer endgültigen Entlassung und befreit die Person nicht von strafrechtlicher oder disziplinarischer Verantwortung. Die zentralen Fragen bleiben: Wie wird die endgültige Beendigung der Befugnisse Kratschenkos formalisiert, wird die „Karthago“-Ermittlung auf weitere Beteiligte ausgeweitet, und wie werden Staatsanwaltschaft und NABU auf den gegen Krywonos unterzeichneten Vorwurf reagieren, zumal Kratschenko nach Medienberichten sich im Ausland aufhält. Diese Umstände bestimmen die weitere Dynamik sowohl innerhalb des Antikorruptionssystems als auch im öffentlichen Raum.