Die spanische Polizei hat in der Stadt Tarragona einen Mann festgenommen, der auf Grundlage eines Ersuchens der italienischen Strafverfolgungsbehörden europaweit gesucht wurde. Laut Ermittlungen genießt der Festgenommene den Ruf eines besonders geschickten Gefängnisflüchtigen: Ihm war bereits mehrfach gelungen, Haftanstalten in mehreren EU-Ländern zu verlassen. Nach der Festnahme ordnete ein spanisches Gericht seine Inhaftierung ohne Kaution an, und die Behörden prüfen nun die Möglichkeit seiner Auslieferung nach Italien, wo gegen ihn laufende Gerichtsverfahren bestehen.
So verlief die Operation in Tarragona
Laut verfügbaren Informationen hatten die spanischen Strafverfolgungsbehörden zuvor den Bereich in Tarragona ermittelt, in dem sich der Gesuchte angeblich aufhielt. Auf dieser Grundlage führten die Polizisten eine gezielte Festnahmeoperation durch. Die Festnahme wurde bestätigt, und die gerichtliche Entscheidung, die Untersuchungshaft ohne Kaution anzuordnen, zeigt, dass die Behörden das Risiko eines erneuten Fluchtversuchs als hoch einschätzen. Der Name des Festgenommenen wird in den öffentlichen Daten, auf denen diese Veröffentlichung basiert, nicht genannt.
Der Ruf des „Fluchtmeisters'
Den Spitznamen „Fluchtmeister' hat der Mann nicht ohne Grund erhalten. Laut vorliegenden Informationen ist ihm gelungen, mindestens aus drei Haftanstalten in verschiedenen Ländern zu fliehen: aus Gefängnissen in den italienischen Städten Terni und Parma sowie aus einem Gefängnis in Belgien. Gerade die italienischen Behörden, die mit einer Serie seiner Fluchten konfrontiert waren, stellten den europäischen Haftbefehl gegen ihn aus. Diese Vorgeschichte erhöht das Risiko, dass er auch in Spanien versuchen könnte, sich zu verstecken, was vermutlich der Grund für die strenge Untersuchungshaft ohne Kaution ist.
Auslieferung nach Italien
Nach der Festnahme in Spanien wird die Frage der Überstellung des Festgenommenen an die italienischen Behörden zum entscheidenden Schritt. Spanien prüft die Möglichkeit seiner Auslieferung nach Italien, wo er gesucht wird und wo die entsprechenden Gerichtsverfahren abgeschlossen werden müssen. Das Ergebnis dieses Verfahrens hängt von der Einhaltung der Verfahren der gegenseitigen Rechtshilfe zwischen den EU-Staaten und von der Position des spanischen Gerichts ab, das bereits eine strenge Untersuchungshaft angeordnet hat.
Interessante Tatsache: Warum in Deutschland nicht der Fluchtversuch selbst bestraft wird
Besondere Aufmerksamkeit verdient der rechtliche Kontext, der im Zusammenhang mit dem Thema Gefängnisflucht häufig zitiert wird. In Deutschland ist der bloße Fluchtversuch aus einem Gefängnis in der Regel kein eigenständiger Straftatbestand: Die deutsche Rechtsprechung geht davon aus, dass der Freiheitsdrang ein grundlegender menschlicher Instinkt ist und das Gesetz einen Häftling nicht dazu „verurteilen' kann, sich für den Wunsch zu bestrafen, der Gefangenschaft zu entkommen. In der Praxis tritt die Haftung jedoch aufgrund einer Gesamtheit angrenzender Tatbestände ein: für Sachbeschädigung (z. B. eingeschlagene Fenster oder eine zerstörte Gittertür während der Flucht), für Gewalt und Widerstand gegen Wächter oder Polizei, für Diebstahl – bis hin zu dem Umstand, dass sogar die Gefängnisuniform als gestohlenes Staatseigentum gelten kann – sowie für Beihilfe, wenn der Häftling anderen bei der Flucht half, indem er Werkzeuge weitergab oder auf andere Weise beisteuerte. Auf diese Weise bilden selbst in einer Rechtsordnung, in der der Fluchtversuch selbst entkriminalisiert ist, die begleitenden Handlungen leicht einen Tatbestand für eine strafrechtliche Verfolgung.
Der größere Kontext: Spanien, Italien und die Grenzkontrolle
Die Festnahme erfolgt vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen zwischen Madrid und Rom über Fragen der Grenzkontrolle und des Regimes im Schengen-Raum, was das Thema der gegenseitigen Rechtshilfe und der Auslieferung zwischen den beiden Ländern besonders aktuell macht. In jedem Fall wird der konkrete Fall des „Fluchtmeisters' einen weiteren Test für die Mechanismen der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden der EU bei der Verfolgung von Personen darstellen, die sich in verschiedenen Ländern der Union vor der Justiz verstecken.