Die ukrainische Regierung entwickelt eine langfristige Strategie für die Fiskalpolitik im Zeitraum der Nachkriegswiederherstellung. Laut dem aktualisierten Memorandum zur wirtschaftlichen und finanziellen Politik, das Teil des Kooperationsprogramms mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) ist, wird in dem Land die Einführung einer neuen Wiederaufbausteuer erwogen.
Ersatz der Kriegsabgabe
Ein Schlüsselelement der neuen Strategie wird der Ersatz der derzeitigen 5-prozentigen Kriegsabgabe sein. Im Dokument wird betont, dass der aktuelle Satz noch drei Jahre nach der offiziellen Beendigung des Kriegszustands gelten wird. Die Behörden beabsichtigen jedoch, eine Verringerung der Staatseinnahmen nach der Aufhebung dieser vorübergehenden Maßnahme zu verhindern.
Im Memorandum wird ein direktes Zitat angeführt, das die Logik der Regierung erläutert: „Nach der Verlängerung der Gültigkeit des 5-prozentigen Kriegsteuersatzes um drei Jahre nach Ablauf des Kriegszustands werden wir sicherstellen, dass die Einnahmen nach dem Erlöschen dieser Maßnahme nicht sinken. Eine der Optionen, die wir erwägen, ist die Einführung einer Wiederaufbausteuer anstelle der Kriegsteuer, die wir in die Gesetzgebung zur Regelung des Übergangs vom Kriegszustand aufnehmen werden“.
Fehlende Details und Verhandlungskontext
Derzeit enthält das Dokument keine konkreten Details bezüglich des zukünftigen Steuersatzes der neuen Steuer oder ihres Erhebungsmechanismus. Diese Entscheidung befindet sich noch in der Diskussion und bedarf weiterer Ausarbeitung im Rahmen gesetzgeberischer Initiativen.
Die Entscheidung über Steuerreformen wird vor dem Hintergrund einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit internationalen Partnern getroffen. Kürzlich hat der IWF die erste Überprüfung des Programms zur erweiterten Finanzierung für die Ukraine genehmigt. Dank dieses Schritts wird der Staatshaushalt des Landes um 690 Millionen Dollar aufgefüllt. Der Gesamtbetrag der Mittel, die im Rahmen dieses Programms erhalten wurden, wird 2,2 Milliarden Dollar erreichen.
Änderungen im Steuerkalender
Im Rahmen der Abstimmung der Kooperationsbedingungen mit dem IWF wurden auch andere steuerliche Verpflichtungen angepasst. Insbesondere hat der Fonds die Verschiebung der Fristen für die Einführung der Mehrwertsteuer (MwSt) für Einzelunternehmer (FOP) vereinbart. Laut den neuen Vereinbarungen soll das Gesetz nicht im Januar 2027, wie ursprünglich geplant, sondern ab Januar 2028 in Kraft treten.