Der ukrainische Baupreismarkt durchläuft eine schwierige Anpassungsphase an die Realitäten des Krieges: Während die Frage des Schutzes der Bewohner vor Luftangriffen im Jahr 2022 noch überwiegend als Aufgabe des Staates und der Streitkräfte betrachtet wurde, suchen Entwickler bis 2026 zunehmend nach ingenieurtechnischen Lösungen auf der Ebene einzelner Wohnungen. Eine der am häufigsten diskutierten ist die Anpassung des israelischen MAMAD-Standards – persönlicher Sicherheitsräume, die in Wohnräume integriert sind. Laut RBC-Ukraine tauchten die ersten befestigten Räume bereits 2023–2024 im Land auf, und zwar punktuell: in Privathäusern im Westen der Ukraine und in der Oblast Kiew. Ein massenhafter Trend im Mehrfamilienhausbau sind die „Mamadim“ jedoch nie geworden – und die Gründe dafür liegen nicht nur in der ingenieurtechnischen Komplexität, sondern auch im regulatorischen Vakuum.
Was ist ein ukrainischer „Mamad“
Im Interview mit der Agentur „Interfax-Ukraine“ erklärte Alexei Kowal, CEO des Bauunternehmens Perfect Group, dass der Entwickler Sicherheitsräume für ein Pilotprojekt eines mehrstöckigen Clubhauses entwickelt. Laut seiner Präzisierung gegenüber RBC-Ukraine handelt es sich um einen Innenraum von 3–4 Quadratmetern mit verstärkten Stahlbetonkonstruktionen und eigener Belüftung. Das ist im Wesentlichen eine vereinfachte Version des israelischen MAMAD, der in der Originalausführung panzerbeschlagene Fensterläden, eine explosionsbeständige Tür und ein Filtersystem gegen chemische und biologische Bedrohungen vorsieht – und dessen Bau in Israel auf gesetzlicher Ebene verankert ist. In der Ukraine gibt es ein vergleichbares Gesetz nicht, was das Hauptproblem erzeugt.
Ökonomie: 3–4 % Aufschlag und Verlust der Grundrissflexibilität
Laut Schätzungen von Perfect Group verteuert die Integration eines Sicherheitsraums die Wohnung um etwa 3–4 %. Auf den ersten Blick ist das keine katastrophale Zahl, doch sie steht im Widerspruch zu einer anderen Folge: Die Möglichkeiten einer späteren Umplanung der Wohnung werden erheblich eingeschränkt. Ein Käufer, der eine Wohnung mit einem in den Tragwerksbau eingearbeiteten Stahlbetonblock erwirbt, verliert faktisch einen Teil der funktionalen Flexibilität des Raums. Dmitri Wassiljew, CEO und Mitgründer des Architekturbüros Archimatika, betont, dass der monolithische Stahlbetonblock das Tragwerk des gesamten Gebäudes überlastet und den Bau spürbar verteuert; daher sei eine solche Lösung nur in Projekten der höheren Preisklasse sinnvoll.
Regulatorischer Sackgasse: Die GSN kennen den Begriff „Mamad“ nicht
Das Haupt Hindernis für die breite Einführung von Schutzräumen in Wohnungen ist die Nichtübereinstimmung mit den staatlichen Baunormen. Jelena Rysschowa, Geschäftsführerin des Entwicklerunternehmens „Intergal-Bud“, weist darauf hin, dass gemäß der geltenden Norm GSN V.2.2-5:2023 „Schutzanlagen des zivilen Schutzes“ in neuen Gebäuden zwingend Schutzräume oder Anlagen doppelten Zwecks vorhanden sein müssen. Gleichzeitig enthält die geltende Norm laut PBC „Kowalska“ in einem Kommentar gegenüber RBC-Ukraine weder den Begriff „Mamad“ noch „Schutzraum in der Wohnung“. Ingenieurtechnisch ist die Integration eines verstärkten Raums mit Reservebelüftung möglich, doch entsprechen solche Lösungen nicht den offiziellen DBN-Anforderungen an Schutzanlagen. Die Folge ist eindeutig: Der Einbau von Schutzräumen in Wohnungen befreit den Bauherrn nicht von der Pflicht, einen unterirdischen Schutzraum zu errichten, sondern verdoppelt lediglich die Investitionskosten des Projekts.
Wovor schützt der „Mamad“ – und wovor nicht
Dmitri Wassiljew erklärt, dass persönliche Sicherheitsräume durchaus einen praktischen Sinn haben: Sie verkürzen deutlich die Zeit, die ein Bewohner für den Übergang in einen geschützten Raum benötigt, was bei einer Luftalarmlage von entscheidender Bedeutung ist. Außerdem ist ein solcher Raum in der Lage, vor den indirekten Folgen eines Einschlags zu schützen – vor Glassplittern, Fensterrahmen, Fassaden- und Innenelementen, die durch die Druckwelle zerstört werden. Vor einem direkten Treffer einer Rakete oder vor der Zerstörung der tragenden Gebäudeteile retten 3–4 Quadratmeter Stahlbeton jedoch nicht. Es handelt sich nicht um einen Schutzraum im Sinne des Zivilschutzes, sondern eher um einen Puffer gegen Sekundärzerstörungen – und genau diesen Unterschied sollten potenzielle Käufer verstehen.
Kontext: Unterirdische Parkhäuser und die Aktualisierung der Normen
Parallel zur Debatte über Wohnungsmamadim gewinnt in Kiew eine andere Initiative an Fahrt: Bewohner des Linken Ufers haben die Behörden aufgerufen, kommunale unterirdische Parkhäuser doppelten Zwecks in der Nähe der U-Bahnhöfe einzurichten. Solche Objekte könnten als Schutzräume genutzt werden, und die entsprechende Petition befindet sich laut Angaben vom September 2026 in der Phase der Unterschriftensammlung. Im weiteren regulatorischen Kontext ist anzumerken, dass in der Ukraine die staatlichen Baunormen für Einrichtungen der Vorschulerziehung kürzlich aktualisiert wurden – sie treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Das zeigt, dass das System der normativen Regulierung des Bürgerschutzes im Bauwesen weiter evolviert, aber den ingenieurtechnischen Initiativen der Entwickler bislang nicht hinterherkommt.