Rentner, die mit den Bergregionen der Ukraine verbunden sind, können mit einer erheblichen Erhöhung ihrer monatlichen Zahlung rechnen: Nach geltendem Gesetz steht ihnen ein Zuschlag in Höhe von 20 % der Rente zu. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Verweis auf das Gesetz der Ukraine „Über den Status der Bergsiedlungen in der Ukraine“. Wichtig ist sofort zu klären: Der Anspruch auf den Aufschlag entsteht nicht automatisch für jeden, der einfach in einem Berggebiet gemeldet ist – hier gibt es eine Reihe von Bedingungen, die bei der Antragstellung bei der Pensionskasse zu beachten sind.
Wie wird der Zuschlag von 20 % berechnet
Die Höhe des Aufschlags beträgt genau 20 % der Rentensumme, die die Person bezieht. Als anschauliches Beispiel führt die Redaktion eine Berechnung an: Wenn die monatliche Zahlung des Rentners 5.000 Hrywnia beträgt, erhöht sie sich unter Berücksichtigung des Zuschlags um weitere 1.000 Hrywnia. Der Zuschlag ist somit direkt proportional zur Grundhöhe der Rente und hat – im Gegensatz zu einer Reihe anderer sozialer Zuschläge – keine festgelegte „Obergrenze“ in Hrywnia.
Wer hat Anspruch auf den Aufschlag und welche Dokumente werden benötigt
Die entscheidende Bedingung besteht darin, dass die Siedlung offiziell in die spezielle Liste der Berggebiete aufgenommen sein muss. Die bloße Registrierung in einem Berggebiet verleiht keinen Anspruch auf den Zuschlag. Solche Siedlungen befinden sich vor allem in den westlichen Oblasten der Ukraine, wo sich die Karpaten erstrecken. Die Pensionskasse der Ukraine gewährt den Zuschlag auf Grundlage von Dokumenten, die den Status der Person sowie deren Wohnsitz, Arbeit oder Studium in der betreffenden Bergsiedlung bestätigen.
Der praktische Teil hängt davon ab, welche Angaben bereits in der Pensionsakte enthalten sind. Wenn die nötigen Informationen zum Wohnort bereits festgehalten sind, kann der Aufschlag ohne zusätzliche Antragstellung seitens des Rentners gewährt werden. Hat die Person jedoch den Wohnort gewechselt oder fehlen in der Akte bestätigende Daten, muss sie sich selbst an das Servicezentrum der Pensionskasse wenden und Dokumente einreichen, die den Wohnsitz bestätigen.
Kontext: Gesetz über Umsiedler und Zuschlag für übermäßige Versicherungszeit
Das Thema der Rentenzahlungen in der Ukraine entwickelt sich in letzter Zeit auf gesetzlicher Ebene aktiv. So unterzeichnete der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am 21. Juli ein Gesetz über die Wahrung der Rechte und Freiheiten intern vertriebener Personen. Das Dokument garantiert den Umsiedlern unter anderem die Gewährung, Auszahlung und Neuberechnung von Renten zu allgemeinen Bedingungen ohne zusätzliche Einschränkungen. Am 19. August wurde zudem bekannt, dass ein Teil der ukrainischen Rentner einen Aufschlag für übermäßige Versicherungszeit erhalten kann: Für jedes volle Jahr der Versicherungszeit über der festgelegten Norm wird die Rente um 1 % des Existenzminimums erhöht, und der maximale Betrag eines solchen Zuschlags kann 519 Hrywnia pro Monat übersteigen.