Wohnbeihilfe für IDP: Die Pensionskasse erklärt die Regeln für die Bearbeitung am tatsächlichen Wohnort
Die Pensionskasse der Ukraine hat geklärt, dass IDP eine Wohnbeihilfe am tatsächlichen Wohnort beantragen können. Dabei werden die Einkommen anderer registrierter Personen nicht berücksichtigt, und das Wohnbeihilfen wird nicht in die Berechnung des Gesamteinkommens der Familie einbezogen.
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