In Kroatien wurde die Gerichtsverhandlung zur Auslieferung eines ukrainischen Staatsbürgers nach Deutschland im Zusammenhang mit der Zerstörung der Gasleitungen „Nord Stream“ verschoben. Die für Freitag, den 4. September, geplante Anhörung wurde wegen einer Änderung der Verfahrensunterlagen durch die deutsche Seite aufgeschoben. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Berufung auf eine Erklärung der Anwaltskanzlei „Katerintschuk, Moor und Partner“, die die Interessen der Verteidigung vertritt.
Erneuerung des Haftbefehls und Verschiebung der Anhörung
Laut dem Medium hat die deutsche Staatsanwaltschaft den Europäischen Haftbefehl erneuert. Genau diese Änderung der Unterlagen war der Grund für die Absage der für den 4. September geplanten Verhandlung des kroatischen Gerichts. Die Verteidigung betont, dass die Erneuerung des Haftbefehls faktisch eine neue Verfahrensstufe eröffnet, die erneut bearbeitet werden muss, und unterstreicht, dass die Arbeit zum Schutz der Rechte des ukrainischen Staatsbürgers fortgesetzt wird.
Neue Qualifikation: „Kriegsverbrechen“
Die entscheidende Änderung im erneuerten Haftbefehl, wie RBC-Ukraine berichtet, war die Erweiterung der Anklage: Die deutsche Seite fügte eine neue Qualifikation hinzu – „Kriegsverbrechen“. Dies ändert den Charakter des Falls erheblich und die potenziellen Folgen für den Beschuldigten, und erschwert zugleich die verfahrensrechtliche Arbeit der Verteidigung, die nun einen breiteren Katalog von Vorwürfen anzufechten hat.
Kontext des Falls: Festnahme auf einer Filmkulisse
Zur Erinnerung: Deutschland hatte den Haftbefehl bereits im Juni 2024 ausgestellt. Nach Angaben der deutschen Strafverfolgungsbehörden könnte Wladimir Schurawljow, der in den Unterlagen der Staatsanwaltschaft als „Vladimir Z.“ geführt wird, an einer ukrainischen Diversionseinheit beteiligt sein, die mutmaßlich Sprengstoff auf den „Nord-Stream“-Gasleitungen angebracht hat. Zuvor berichtete RBC-Ukraine, dass der Beschuldigte in Kroatien direkt auf der Drehkulisse eines Hollywood-Films über Unterwasser-Diver festgenommen wurde.
Widersprüchliche Angaben
In den Quellen gibt es eine Unstimmigkeit bei der Identifizierung der Festgenommenen. RBC-Ukraine weist darauf hin, dass in Kroatien ein zweiter ukrainischer Staatsbürger festgenommen wurde, der mit dem „Nord-Stream“-Fall in Verbindung gebracht wird, dessen Nachname jedoch nicht offengelegt wird. Dabei identifiziert das Medium diese Person lediglich vorsichtig – „vermutlich“ – mit Wladimir Schurawljow. Somit ist der direkte Zusammenhang zwischen dem „zweiten Festgenommenen“ und Schurawljow in der Originalquelle nicht eindeutig bestätigt, sondern basiert auf einer Vermutung der Redaktion. Außerdem werden im Text zwei verschiedene Zeitpunkte genannt: Juni 2024 (Ausstellung des Haftbefehls) und der 4. September (geplante, aber verschobene Anhörung), was bei der Bewertung der Chronologie zu berücksichtigen ist.
Position der Verteidigung
Die Anwaltskanzlei „Katerintschuk, Moor und Partner“ bezeichnete in ihrer Erklärung die Erneuerung des Haftbefehls als „neue Stufe im Kampf um die Rechte des ukrainischen Staatsbürgers“ und erklärte die Fortsetzung der Arbeit. Die Verteidigung dokumentiert somit die Tatsache der Änderung der Unterlagen und bereitet eine rechtliche Reaktion auf die erweiterte Qualifikation der Anklage vor, einschließlich des hinzugefügten Punktes zum „Kriegsverbrechen“.