In der Ukraine gilt weiterhin der Mechanismus der Immobilienbesteuerung, bekannt als „Luxussteuer'. Im Jahr 2026 bleibt das System relevant, und Eigentümer großer Immobilien sollten auf die Berechnung der obligatorischen Zahlungen vorbereitet sein. Der Staatliche Steuerdienst (GNS) bestimmt eigenständig die Beträge, die für die „zusätzlichen' Quadratmeter in den Haushalt einzuzahlen sind.

Wie sich die Steuersumme zusammensetzt

Entsprechend den Erläuterungen, die RBC-Ukraine vom GNS erhalten hat, unterliegt die Gesamtfläche sowohl von Wohn- als auch von Nichtwohnflächen der Besteuerung. Ein Schlüsselfaktor hierbei ist der Steuersatz. Er wird von den lokalen Räten festgelegt, jedoch setzt die Gesetzgebung eine strenge Obergrenze: Der Satz darf 1,5 % des Mindestlohns (Stand 1. Januar des Berichtsjahres) pro Quadratmeter nicht überschreiten.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die Steuer berechnet wird, indem die gesamte Gesamtfläche jedes Objekts mit dem festgelegten Satz multipliziert wird. Dabei werden die begünstigten Quadratmeter in der Berechnungsformel nicht verwendet – sie dienen ausschließlich der Verringerung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage.

Begünstigte Flächen und Ausnahmen

Das System sieht die Möglichkeit vor, die Steuer durch begünstigte Flächen zu verringern. Die Steuer wird nur auf den Teil der Immobilie berechnet, der die festgelegten Normen überschreitet. Es gibt jedoch erhebliche Ausnahmen, bei denen keine Befreiungen gewährt werden:

  • Wenn die Immobilie vermietet wird.
  • Wenn das Objekt zur Erzielung von Einkünften genutzt wird.
  • Wenn die Fläche des Objekts die Grenzwerte überschreitet: 300 qm für eine Wohnung, 600 qm für ein Haus oder 900 qm für deren Gesamtheit.

Zudem haben die lokalen Räte das Recht, zusätzliche Befreiungen für natürliche Personen festzulegen, wobei sie deren Vermögenslage und Einkommensniveau berücksichtigen. Dies ermöglicht einen flexiblen Ansatz bei der Besteuerung je nach regionaler Spezifik.

Zusätzliche Steuer und Strafzahlungen

Für Eigentümer besonders großer Objekte ist ein zusätzlicher finanzieller Mechanismus vorgesehen. Wenn die Fläche einer Wohnung 300 qm und die eines Hauses 500 qm überschreitet, wird zur endgültigen Steuersumme eine feste Zusatzzahlung von 25.000 Griwna für jedes solche Objekt hinzugefügt. Dies ist ein beträchtlicher Betrag, der den Besitz von Luxusimmobilien noch kostspieliger macht.

Regeln für juristische Personen

Für Unternehmen gelten andere Spielregeln. Juristische Personen sind verpflichtet, die Steuersumme eigenständig zum 1. Januar des Berichtsjahres zu berechnen und eine Steuererklärung einzureichen. In ihrem Fall gelten keine Befreiungen zur Verringerung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage um 60, 120 oder 180 Quadratmeter, was die Steuerbelastung auf Gewerbeimmobilien strenger macht.