Die Werchowna Rada hat die Entlassung von Ruslan Krawtschenko aus dem Amt des Generalstaatsanwalts der Ukraine unterstützt. Für den Rücktritt stimmten 317 Volksdeputierte, berichtet RBC-Ukraine unter Verweis auf die Übertragung der Parlamentssitzung. Die Entscheidung war der Höhepunkt eines mehrtägigen öffentlichen Konflikts zwischen dem Büro des Generalstaatsanwalts und den unabhängigen Antikorruptionsbehörden – NABU und SAP –, der zu gegenseitigen Vorwürfen der Dokumentenfälschung, des „Entziehens“ von Aktenmaterial und eines systematischen Angriffs auf das Antikorruptionssystem eskalierte.
Abstimmung in der Rada und Reaktion des Präsidenten
Der Entscheidung des Parlaments ging ein direktes обращение des Präsidenten Wolodymyr Selenskyj an die Volksdeputierten voraus: Der Staatschef bat darum, das von ihm in die Rada übermittelte Entlassungsvorbringen für Krawtschenko unverzüglich zu unterstützen. Am Abend des 14. September entband der Präsident den Generalstaatsanwalt zudem vorübergehend von der Ausübung seiner Pflichten. Bis zum Zeitpunkt der Abstimmung im Sitzungssaal war die Frage auf Ebene des Staatschefs also bereits politisch „entschieden“, und die 317 Stimmen formalisierten den Rücktritt auf gesetzlicher Ebene.
Chronologie des Skandals: von „Karthago“ bis zur Ausreise ins Ausland
Ursprung des Konflikts war der Fall „Karthago“ – eine Sonderoperation von NABU und SAP gegen die „Schirmherrschaft“ über betrügerische Callcenter, im Rahmen derer mögliche Straftaten mit Beteiligung von Beamten des Büros des Generalstaatsanwalts untersucht werden. Die Antikorruptionsbehörden führten Durchsuchungen in den Räumlichkeiten des OGP durch; am 6. September wurde der suspendierte Leiter der Abteilung für internationale Zusammenarbeit des OGP, Serhij Kropyw, bekannt aus den Medien als „Kanzler“, unter Haft mit der Möglichkeit einer Kaution in Höhe von 120 Millionen Hrywnja genommen. Vor diesem Hintergrund erklärte Krawtschenko am 7. September seinen Rücktritt. Am Morgen des 14. September teilte er in einer Videoansprache mit, er habe dem Direktor des NABU, Semen Krywonos, eine Beschuldigung wegen „Fälschung offizieller Dokumente zur Erlangung unrechtmäßiger Vorteile“ und „fingierter Adoption“ sowie gegen eine „Person aus dem Umfeld“ des SAP-Leiters Oleksandr Klymenko unterzeichnet. In der Nacht vom 14. September reiste Krawtschenko laut Quellen von RBC-Ukraine über einen Grenzübergang an der polnischen Grenze aus der Ukraine aus und bezeichnete dies als „Auslandsdienstreise zur Information internationaler Partner über Risiken für das Antikorruptionssystem“. Bereits im Ausland veröffentlichte er Materialien zu Krywonos, die sich auf Ereignisse von fast 20 Jahren zurückbezogen.
Position von NABU und SAP
Das NABU erklärte, dass Krywonos keine Beschuldigung zugestellt worden sei, und dass die Aussagen Krawtschenkos „öffentlichen und nicht prozessualen Charakter“ hätten; das Büro bestritt zudem, dass Ermittler Aktenmaterial aus Strafverfahren entzogen hätten. Am Abend des 14. September traten der Direktor des NABU und der Leiter der SAP vor die Journalisten: Krywonos nannte die Informationen über Fahndungsmaßnahmen gegen sich „sich erfundene Unsinn“, und Klymenko erklärte, dass niemandem aus seiner Familie Beschuldigungen zugestellt oder mitgeteilt worden seien, und wertete die Aussage Krawtschenkos als Reaktion auf den Fall „Karthago“. Beide Behörden bewerteten die Handlungen des Generalstaatsanwalts als Fortsetzung eines systematischen Angriffs auf die unabhängigen Antikorruptionsstrukturen.
Widersprüchliche Angaben
Die Versionen der Parteien zu den Schlüsselsequenzen widersprechen einander. Krawtschenko beharrte darauf, dass er Krywonos die Beschuldigung unterzeichnet habe und dass während der Durchsuchungen im Fall „Karthago“ aus dem OGP Aktenmaterial aus Strafverfahren gegen Leiter und Mitarbeiter von NABU und SAP „gestohlen“ worden sei. Das Büro des Generalstaatsanwalts teilte seinerseits mit, dass die Aussagen Krawtschenkos über die angeblich eingereichte Beschuldigung „jeden juristischen Sinnes entbehrten“ und dass die entsprechenden Einträge im Einheitlichen Register der vorgerichtlichen Ermittlungen über Beschuldigungen aufgehoben worden seien. Das NABU betont seinerseits, dass es keine prozessuale Beschuldigung gegeben habe und dass öffentliche Aussagen nicht mit prozessualen Handlungen gleichzusetzen seien. Somit wird der „Unterschrift der Beschuldigung“ und des „Diebstahls von Materialien“ nur von der Seite Krawtschenkos bestätigt und sowohl vom NABU als auch vom OGP selbst direkt bestritten.
Wer als Nächstes
Nach der Entlassung Krawtschenkos bleibt die Frage seines Nachfolgers offen. Im Netz hatte sich zuvor die Information über eine mögliche Ernennung von Daniil Hetmantsew zum Generalstaatsanwalt verbreitet, jedoch widerlegten Quellen von RBC-Ukraine und der Volksdeputierte selbst diese Version. Somit bleibt die Personalentscheidung über den Leiter des OGP zum Zeitpunkt der Veröffentlichung offen.