In der Ukraine leben immer mehr Paare zusammen, ohne ihre Beziehung offiziell zu registrieren. Nach einer Trennung kann die Frage der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens jedoch zu einem langwierigen Gerichtsverfahren werden. Dies erklärte der Anwalt und Managing Partner der Anwaltskanzlei „AXIOS PARTNERS“, Denis Nagornyuk, in einem Kommentar gegenüber RBC-Ukraine. Seinen Worten zufolge ist die Aufteilung des Vermögens nach einer Trennung ohne offiziell registrierte Ehe deutlich schwieriger als bei Ehegatten, deren Rechte durch das Familienrecht geschützt sind.
Zwei wesentliche Umstände, die vor Gericht bewiesen werden müssen
Der Partner, der einen Anteil am während der gemeinsamen Lebenszeit erworbenen Vermögen beansprucht, muss vor Gericht zwei wesentliche Umstände beweisen. Erstens – das Vorhandensein einer ehelichen Beziehung, also des Zusammenlebens auf Ehegattenbasis. Zweitens – die unmittelbare Beteiligung am Erwerb oder an der Verbesserung eines konkreten Vermögensgegenstands. Erst nach Feststellung beider Tatsachen kann das Gericht die Frage der Zugehörigkeit des Vermögens und der Höhe des Anteils jedes Partners prüfen. Das gemeinsame Zusammenleben sowie die Beteiligung am Erwerb oder an der Verbesserung des Vermögens können auf verschiedene Weise bewiesen werden: von Zeugenaussagen von Nachbarn und Verwandten bis hin zu Finanzdokumenten, die gemeinsame Ausgaben belegen.
Finanzielle Beweise und das Problem des Bargelds
In solchen Fällen gewinnen finanzielle Beweise dafür, dass beide Partner Mittel in den Erwerb oder die Verbesserung des Vermögens einbrachten, besondere Bedeutung. Wie Nagornyuk jedoch betont, entsteht eines der häufigsten Probleme gerade aus dem Fehlen von Dokumenten. Partner können Geld bar übergeben, Renovierungen bezahlen, ohne die Belege aufzubewahren, oder gemeinsam eine Wohnung bauen, ohne ihre Ausgaben zu dokumentieren. Im Streitfall ist es vor Gericht deutlich schwieriger, solche Umstände zu beweisen, da sich das Gericht vor allem auf dokumentarisch belegte Tatsachen stützt. Die bloße Tatsache des gemeinsamen Zusammenlebens reicht nicht aus – es muss bestätigt werden, dass das konkrete Vermögen gerade in dieser Zeit und mit Beteiligung beider Partner erworben wurde.
Die irrige Annahme „das ist doch ohnehin klar“ und die Risiken fehlender Dokumente
Ein weiteres verbreitetes Missverständnis, auf das der Anwalt hinweist, ist die Annahme, dass nach mehreren Jahren gemeinsamen Lebens „ohnehin alles klar“ sei und keine Dokumente benötigt würden. Wenn die Vermögensbeziehungen nicht schriftlich festgehalten sind, kann nach einer Trennung eine der Seiten ohne Beweise für ihre Beteiligung am Erwerb oder an der Verbesserung des Vermögens dastehen. Besonders akut wird das Problem, wenn eine Wohnung, ein Haus oder ein anderer wertvoller Vermögensgegenstand nur auf einen der Partner eingetragen ist. In einer solchen Situation muss der zweite Partner nach einer Trennung seine Beteiligung am Erwerb des Vermögens beweisen, was ohne Belege, Verträge und Kontoauszüge äußerst erschwert ist.
Empfehlungen des Anwalts: Wie man sich im Voraus absichert
Denis Nagornyuk rät Paaren, die ohne offizielle Ehe zusammenleben, die Vermögensfragen im Voraus zu regeln. In erster Linie – einen schriftlichen Vertrag über die Vermögensbeziehungen abzuschließen, in dem die Anteile jedes Partners am gemeinsamen Vermögen sowie die Reihenfolge seiner Aufteilung im Falle einer Trennung festgelegt werden. Zweitens – jeden Beitrag zum Erwerb oder zur Verbesserung des Vermögens ordnungsgemäß zu dokumentieren: Belege, Kontoauszüge, Auftragsverträge für Renovierungen und Abnahmeprotokolle für Baumaterialien aufzubewahren. Dieser Ansatz ermöglicht es, jahrelange Gerichtsverfahren zu vermeiden und das Risiko zu minimieren, dass einer der Partner ohne seinen Anteil dasteht. Wichtig ist zu beachten, dass dieser Beitrag ausschließlich Informationszwecken dient und keine Rechtsberatung darstellt. Im Bedarfsfall einer rechtlichen Beratung oder Auslegung der Gesetze wird empfohlen, sich an einen qualifizierten Juristen zu wenden.