Kabinett reformiert Regeln für Wehrpflichtigen-Freistellung: Obergrenze für Rüstung und Energie auf 95% gesenkt, Koordinierungszentrum eingerichtet
Das Kabinett hat die Verordnung Nr. 1328 vom 23. Oktober 2026 gebilligt, die die Regeln für die Wehrpflichtigen-Freistellung ändert: Ein Koordinierungszentrum wurde geschaffen, die Basisquote liegt bei 50%, das Limit für Rüstung und Energie wurde auf 95% gesenkt und für Geberstrukturen gilt eine Obergrenze von 7 Personen.
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