Renten in der Ukraine: Ab dem 2. August ändern sich die Regeln für die Berechnung der Versicherungsdauer
Ab dem 2. August 2026 ändern sich in der Ukraine die Regeln für die Berechnung der Rentenversicherungsdauer. Arbeitsperioden werden nun auch dann angerechnet, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge gezahlt hat, sofern er Berichte eingereicht hat. Dies wird vielen Bürgern helfen, mit 60 Jahren in den Ruhestand zu gehen, trotz bürokratischer Fehler. 🇺🇦📝
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